In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel, 0,00 EUR
Lizenzarten
Einzellizenz: Einzellizenzen gelten nur für eine Person und dürfen damit nicht vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an andere Personen, insbesondere Lehrkräfte (auch „zur Ansicht“, „zur Information“ etc.) widerspricht §2 Absatz I, Satz 1 bzw. Satz 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und ist verboten. Für das Recht einer Weitergabe bedarf es einer Schullizenz.
Schullizenz: Schullizenzen dürfen innerhalb einer Schule/Lehrinstitution vervielfältigt werden, d.h. für jede Lehrkraft darf eine Kopie erstellt werden. Allerdings dürfen die Materialien nur im Rahmen der Lehrveranstaltungen an der bestimmten Institution genutzt werden.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie etwas bestimmtes?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie die Suche.






